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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der ALBIN GROUP AG für gewerbliche Kunden (B2B). Version 3.0 — in Kraft seit 1. März 2026.

Avis juridique: Seule la version allemande de ce document fait foi juridiquement. Cette traduction est fournie à titre informatif uniquement.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der ALBIN GROUP AG

Gültig für alle Geschäftsbeziehungen mit gewerblichen Kunden (B2B).

Version 3.0 — in Kraft seit 1. März 2026

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ALBIN GROUP AG, Undermülistrasse 28, 8320 Fehraltorf (nachfolgend «ALBIN GROUP») und ihren Kunden (nachfolgend «Käufer»).

1.2 Alle Verkäufe, Lieferungen, Offerten und Leistungen der ALBIN GROUP unterliegen ausschliesslich diesen AGB, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen ausdrücklich ergänzt oder abgeändert werden.

1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, sofern ALBIN GROUP diesen schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn ALBIN GROUP in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.4 Diese AGB richten sich ausschliesslich an gewerbliche Kunden (B2B). Die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen finden keine Anwendung, soweit der Käufer als Unternehmer handelt.

2. Offerten und Vertragsabschluss

2.1 Angebote und Preislisten von ALBIN GROUP sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn ALBIN GROUP die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt hat oder die Bestellung ausführt.

2.3 Die Offerten von ALBIN GROUP sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, welche die Offerten tatsächlich bearbeiten.

2.4 Angaben und Abbildungen in Druckschriften, technische Unterlagen wie Beschreibungen, Zeichnungen, Prospekte und dergleichen sind unverbindlich.

2.5 Elektronische Bestellungen (E-Mail, Online-Formular) sind verbindlich, sobald ALBIN GROUP die schriftliche Auftragsbestätigung versendet hat oder mit der Ausführung beginnt. Die automatisch versandte Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung dar.

2.6 ALBIN GROUP behält sich vor, eine Bestellung ganz oder teilweise abzulehnen, wenn Produkte nicht verfügbar sind, Preisangaben fehlerhaft waren oder regulatorische Gründe einer Lieferung entgegenstehen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Preise

3.1 Sofern in der Offerte keine anderslautende Preisgestaltung vermerkt ist, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF), ab Lager 8320 Fehraltorf, exklusive Mehrwertsteuer (MWST), Versand, Transport, Verpackung und Versicherung.

3.2 Die Mehrwertsteuer wird dem Käufer zusätzlich zum Entgelt in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gesondert ausgewiesen.

3.3 Die Lieferung erfolgt zu den Preisen der jeweils gültigen Preisliste. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Bereits schriftlich bestätigte Aufträge sind von Preisänderungen nicht betroffen.

3.4 Leasingverträge werden direkt zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Leasinggeber (z. B. Grenke) abgeschlossen; die vorliegenden AGB finden auf solche Verträge keine Anwendung.

4. Minderkostenzuschlag (MKZ)

4.1 ALBIN GROUP erhebt auf Bestellungen, deren Nettowert einen bestimmten Mindestwert nicht erreicht, einen Minderkostenzuschlag. Dieser deckt die entstehenden Bearbeitungs-, Verpackungs- und Versandkosten.

4.2 Der Minderkostenzuschlag ist kein skontofähiger Betrag und wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.

Bestellwert (netto)ZuschlagKategorie
unter CHF 100.00CHF 25.00Kleinstbestellungen
CHF 100.00 – CHF 250.00CHF 15.00Kleinbestellungen
CHF 250.01 – CHF 300.00CHF 8.00Standardbestellungen
über CHF 300.00Kein ZuschlagNormallieferung

Alle Betragsangaben sind in CHF netto, exkl. MWST. Dringlichkeitsbestellungen und/oder Expresslieferungen werden unabhängig vom Bestellwert mit einem separaten Expressaufschlag belegt. ALBIN GROUP behält sich vor, die Minderkostenzuschlagsgrenzen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Warenlieferungen sind spätestens zahlbar zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug.

5.2 Die Zahlungspflicht des Käufers gilt erst mit Eingang des vollständigen Kaufpreises und allfälliger Nebenforderungen als erfüllt, vorausgesetzt der bezahlte Betrag steht ALBIN GROUP zur freien Verfügung.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist ALBIN GROUP berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu berechnen (Art. 104 OR). Eventuelle Inkassospesen gehen zu Lasten des säumigen Käufers.

5.4 Zur Verrechnung, Zurückbehaltung oder Leistungsverweigerung ist der Käufer nur bei rechtskräftig festgestellten oder von ALBIN GROUP ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen berechtigt.

5.5 ALBIN GROUP ist berechtigt, bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen sowie bereits laufende Aufträge zu sistieren.

5.6 Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen verzögert oder verunmöglicht werden, die ALBIN GROUP nicht zu vertreten hat.

6. Lieferung und Lieferfristen

6.1 Lieferfristen werden von ALBIN GROUP aufgrund der im Zeitpunkt ihrer Festlegung herrschenden Lagerbestands- und Beschaffungsverhältnisse angegeben.

6.2 Die Lieferfrist beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ALBIN GROUP und nach Eingang einer allfällig vereinbarten Vorauszahlung.

6.3 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert bei nachträglicher Abänderung der Bestellung, Auftreten unvorhergesehener Hindernisse (höhere Gewalt, Pandemie, behördliche Verfügungen, Transportverzögerungen) sowie Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Käufer. Der Käufer hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung.

6.4 Teillieferungen sind zulässig und gelten als eigenständige Lieferungen.

6.5 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Käufer über (Art. 185 OR). Ohne besondere Instruktionen wählt ALBIN GROUP die ihr am vorteilhaftesten erscheinende Versandart.

6.6 Express Bestellungen bei unseren Herstellern, ausserhalb unserer Sammelbestellungen, sowie Expresslieferungen an die Käuferschaft, sind gegen separaten Aufpreis möglich und müssen ausdrücklich schriftlich beauftragt werden.

6.7 Sendungen mit erkennbaren Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und unverzüglich dem Transporteur sowie schriftlich ALBIN GROUP zu melden. Transportschäden gelten nicht als Gewährleistungsfall.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen Eigentum der ALBIN GROUP.

7.2 ALBIN GROUP ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz des Käufers einzutragen.

7.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.

7.4 Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer ALBIN GROUP unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

8. Prüfung und Abnahme der Lieferung

8.1 Der Käufer ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

8.2 Erkennbare Mängel sind ALBIN GROUP sofort und unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden, unter Angabe des Bestelldatums und der Rechnungsnummer sowie, soweit möglich, unter Beifügung eines Musters.

8.3 Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Garantiefrist, schriftlich zu melden.

8.4 Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt und Gewährleistungsansprüche erlöschen (Art. 201 OR).

9. Gewährleistung und Garantie

9.1 Der Umfang der Gewährleistung ergibt sich aus den anwendbaren Produktspezifikationen und den Herstellerangaben.

9.2 Ist eine Rüge begründet, leistet ALBIN GROUP ausschliesslich in der Weise Gewähr, dass schadhafte Ware nach eigener Wahl nachgebessert oder durch neue ersetzt wird. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ALBIN GROUP über; für ersetzte oder reparierte Teile beginnt keine neue Gewährleistungsfrist.

9.3 Auf gelieferte Geräte gewährt ALBIN GROUP eine Garantie für Material- und Konstruktionsfehler von 12 Monaten ab Lieferdatum.

9.5 ALBIN GROUP ist nicht verpflichtet, Gewährleistung zu erbringen, solange der Käufer mit seinen vertraglichen Zahlungspflichten im Verzug ist.

9.6 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Normale Abnutzung und Verschleissteile
  • Unsachgemässe Behandlung, Missachtung von Betriebsvorschriften
  • Eigenständige Reparaturen oder Änderungen durch nicht autorisierte Personen
  • Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile oder Zubehörs
  • Sterile Produkte, die versehentlich oder unsachgemäss geöffnet wurden
  • Transportschäden (sofern Transportversicherung nicht gesondert abgeschlossen wurde)
  • Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Elektroden, Filter, Einmalprodukte, Implantate sowie sämtliche Produkte mit regelmässigem Austauschbedarf
  • Schäden, die ALBIN GROUP nicht zu vertreten hat

9.7 Der Ausschluss von Implantaten und Verbrauchsmaterialien aus der Gewährleistung der ALBIN GROUP lässt die Herstellergarantien unberührt. Für GC Aesthetics Implantate gilt die GCA Comfort Plus Garantie auf Lebenszeit der Patientin gemäss den jeweils aktuellen Bedingungen des Herstellers. ALBIN GROUP koordiniert die Abwicklung, tritt jedoch nicht selbst als Garantiegeberin auf.

10. Rücknahme

10.1 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von ALBIN GROUP können gelieferte Waren nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Ohne eine solche Zustimmung besteht keinerlei Anspruch des Käufers auf Rückgabe oder Rückerstattung.

10.2 Von ALBIN GROUP genehmigte Rücksendungen werden nach Prüfung der Ware zum Verkaufspreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20 % gutgeschrieben.

10.3 Wird eine Rücknahme genehmigt, hat der Käufer vorab schriftlich zu bestätigen, dass die Produkte während seiner Besitzdauer korrekt, sachgerecht und gemäss den jeweiligen Herstellerangaben gelagert und behandelt wurden. ALBIN GROUP kann zusätzliche Nachweise verlangen.

10.4 Produkte in steriler Verpackung, Spezialanfertigungen, Implantate sowie Waren, deren Lieferung bereits länger als 5 Arbeitstage zurückliegt, können grundsätzlich nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.

10.5 Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers und müssen vollständig, unbeschädigt, ungeöffnet und in der Originalverpackung eintreffen.

11. Technische Unterlagen und Software

11.1 Die technischen Daten ergeben sich aus den jeweils gültigen Unterlagen. ALBIN GROUP behält sich vor, technische Spezifikationen anzupassen, sofern dies während der Ausführung zweckmässig oder erforderlich ist.

11.2 ALBIN GROUP behält sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte an allen technischen Unterlagen. Diese dürfen weder kopiert, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Herstellung von Produkten oder Teilen davon verwendet werden.

11.3 Für mit- oder nachgelieferte Programme (Software) für Geräte, Mikroprozessoren, Datenverarbeitungs- oder Steuerungseinheiten (insbesondere MicroAire PAL®, ECTR, ArgoPlasma) gewährt ALBIN GROUP dem Käufer eine widerrufliche, nicht-exklusive Lizenz. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers und dürfen ausschliesslich mit den entsprechenden Geräten verwendet werden. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen sie weder kopiert noch anderweitig dupliziert werden.

11.4 Schulungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Eigentum von ALBIN GROUP und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

12. Haftung

12.1 ALBIN GROUP haftet für die vertragsgemässe Lieferung im Rahmen der Gewährleistung gemäss Ziffer 9.

12.2 Jede weitergehende Haftung von ALBIN GROUP wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (Art. 100 OR). Insbesondere haftet ALBIN GROUP nicht für direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche oder Betriebsstillstände sowie Ansprüche Dritter gegenüber dem Käufer.

12.3 Eine Haftung von ALBIN GROUP besteht nur bei vorsätzlicher Schädigung oder grober Fahrlässigkeit ihrer leitenden Organe. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

12.4 Der Käufer trägt die Verantwortung für die sachgemässe Verwendung und Anwendung der gelieferten Medizinprodukte sowie für die notwendige Ausbildung und gegebenenfalls die Bewilligung zur Anwendung der gekauften Waren gemäss MepV und Heilmittelgesetz.

12.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.

13. Geheimhaltung und Datenschutz

13.1 Der Käufer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen geschäftlichen und technischen Informationen von ALBIN GROUP streng vertraulich zu behandeln.

13.2 ALBIN GROUP verwendet die Personendaten des Käufers zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Kundenpflege und zu Marketingzwecken in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutzverordnung (DSV).

13.3 Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers oder wenn ALBIN GROUP gesetzlich dazu verpflichtet ist. Bei Zahlungsverzug ist ALBIN GROUP berechtigt, Daten an Inkassostellen oder Rechtsvertreter zu übermitteln, soweit dies zur Durchsetzung der Forderungen erforderlich ist.

13.4 Der Käufer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner gespeicherten Daten gemäss dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht (revDSG). Anfragen sind schriftlich an info@albin-group.ch zu richten.

13.5 ALBIN GROUP darf Name und grundlegende Auftragsinformationen im Rahmen einer Referenzliste verwenden. Der Käufer kann der Verwendung seiner Angaben jederzeit widersprechen.

14. Medizinprodukte und regulatorische Anforderungen

14.1 Sämtliche durch ALBIN GROUP vertriebene Produkte entsprechen den Anforderungen des Schweizerischen Heilmittelgesetzes (HMG), der Medizinprodukteverordnung (MepV) sowie – wo anwendbar – der europäischen Medizinprodukteverordnung (EU MDR 2017/745).

14.2 Der Käufer verpflichtet sich, Medizinprodukte ausschliesslich gemäss ihrer Zweckbestimmung, den Herstellerinstruktionen und den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu verwenden und anzuwenden.

14.3 Sicherheitsrelevante Informationen (Rückrufe, Field Safety Corrective Actions – FSCA, Sicherheitskorrektive Massnahmen etc.) werden von ALBIN GROUP unverzüglich an die betroffenen Käufer weitergeleitet.

14.4 Der Käufer ist verpflichtet, ALBIN GROUP unverzüglich über alle bekannt gewordenen schwerwiegenden Vorkommnisse im Zusammenhang mit gelieferten Medizinprodukten zu informieren.

14.5 Bei Rückrufen oder FSCA ist der Käufer verpflichtet, betroffene Produkte unverzüglich zu sperren, aus dem Verkehr zu ziehen und auf Anweisung von ALBIN GROUP zurückzusenden. Diese Kooperationspflicht besteht unabhängig von Zahlungsstreitigkeiten.

14.6 Der Käufer bestätigt, dass er für die Anwendung komplexer Systeme (insbesondere MicroAire PAL®, ECTR, ArgoPlasma) die erforderliche Schulung absolviert hat oder vor der ersten Inbetriebnahme absolvieren wird. ALBIN GROUP empfiehlt, den Schulungsnachweis in der Patientendokumentation festzuhalten.

14.7 Bei Produkten mit UDI-Kennzeichnung (Unique Device Identifier) wird der Käufer ausdrücklich empfohlen, Chargennummern und UDI in der Patientendokumentation zu erfassen, wie dies durch EU MDR Art. 27 und MepV vorgesehen ist.

15. Export

15.1 Die Lieferungen sind für die Verwendung in der Schweiz und Liechtenstein bestimmt. Exporte dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung von ALBIN GROUP getätigt werden.

15.2 Dies gilt im Besonderen für Produkte, welche durch den Hersteller oder durch die schweizerische Regierung mit einem Ausfuhrverbot belegt wurden oder aufgrund ausländischer Vorschriften (EU MDR, etc.) besondere Kennzeichnungen erfordern.

16. Höhere Gewalt

16.1 ALBIN GROUP ist von ihren Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Leistungserbringung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar ist (Art. 119 OR). Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, behördliche Massnahmen oder Lieferengpässe bei Herstellern.

16.2 ALBIN GROUP wird den Käufer unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer solcher Ereignisse informieren.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

17.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist 8320 Fehraltorf, Kanton Zürich, Schweiz (Bezirksgericht Pfäffikon ZH).

17.3 ALBIN GROUP ist berechtigt, Ansprüche gegen den Käufer auch an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz geltend zu machen.

18. Konsignationslager

18.1 Ware im Konsignationslager bleibt bis zur Entnahme uneingeschränkt Eigentum der ALBIN GROUP.

18.2 Der Käufer verwahrt die Ware unentgeltlich, sachgerecht und gemäss Herstellerangaben, getrennt von eigener Ware und für ALBIN GROUP jederzeit erkennbar.

18.3 Mit der Entnahme gilt die Ware als verkauft. Der Käufer meldet jede Entnahme unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen, unter Angabe von Charge und UDI.

18.4 Der Käufer versichert die Konsignationsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und weitere Schäden zum Verkaufswert.

18.5 Der Käufer haftet für Verlust, Beschädigung, Ablauf des Verfalldatums sowie für nicht gemeldete Entnahmen zum vollen Verkaufspreis.

18.6 ALBIN GROUP ist jederzeit berechtigt, nach Voranmeldung eine Inventur durchzuführen sowie das Konsignationslager ganz oder teilweise zurückzuziehen.

18.7 Fehlbestände bei der Inventur gelten als entnommen und werden in Rechnung gestellt.

19. Schulungen und Veranstaltungen

19.1 Anmeldungen zu Schulungen und Veranstaltungen der ALBIN ACADEMY sind mit Bestätigung durch ALBIN GROUP verbindlich.

19.2 Stornierungen bedürfen der Schriftform. Bei Abmeldung bis 30 Tage vor Beginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig, danach sowie bei Nichterscheinen die volle Gebühr. Die Benennung einer Ersatzperson ist möglich.

19.3 ALBIN GROUP kann Veranstaltungen bei ungenügender Teilnehmerzahl, Ausfall der Referierenden oder aus organisatorischen Gründen absagen oder verschieben. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet; weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Reise- und Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen.

19.4 Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

19.5 Die Teilnahme an Workshops am anatomischen Präparat setzt den Nachweis der beruflichen Qualifikation voraus. Bild- und Tonaufnahmen sind untersagt.

19.6 Eine Teilnahmebestätigung begründet keine Zusicherung eines Behandlungserfolgs; die Anwendung erfolgt in ärztlicher Eigenverantwortung.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (Art. 20 Abs. 2 OR).

20.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

20.3 Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Bei Unstimmigkeiten mit allfälligen Übersetzungen ist die deutsche Fassung massgebend.

20.4 ALBIN GROUP behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf dieser Website abrufbar oder kann schriftlich angefordert werden. Über wesentliche Änderungen werden bestehende Kunden informiert.

Fehraltorf, März 2026

ALBIN GROUP AG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Version 3.0) treten am 1. März 2026 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen.